Bürgerbeteiligung
Optionen für eine Bürgerbeteiligung gibt es viele. Beispiele hierfür sind z.B. Sparbriefe, vergünstigte Stromtarife oder die Beteiligung einer Bürgerenergiegenossenschaft. Wir bieten echte Bürgerbeteiligung – und dazu gehört auch mit den Menschen vor Ort das passende Konzept für die Region zu finden. In den nächsten Monaten werden wir daher Gespräche mit Gemeindevertreter:innen und Bürger:innen führen, um die Bedürfnisse vor Ort abzufragen. Unsere Erfahrung zeigt: Es sollte bei jedem Projekt eine sehr individuelle Beteiligung entwickelt werden.
Eine Festlegung auf die Beteiligungsmodelle und Konditionen kann allerdings erst erfolgen, wenn wir durch die BImSchG-Genehmigung die genaue Anlagenzahl und -positionen kennen sowie die Kosten für das Projekt beziffern können.
1. Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG
Gemeinden im 2,5 km Radius einer Windenergieanlage erhalten 0,2 Cent pro produzierter kWh. Diese Summe wird über einen Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt.
Je Windenergieanlagen beläuft sich die finanzielle Beteiligung der Kommunen auf rund 28.000 € pro Jahr. Die Summe der Beträge aller Windenergieanlagen wird flächenanteilig an die Kommunen ausgezahlt.
2. Mögliche indirekte Bürgerbeteiligungsmodelle
3. Mögliche direkte Bürgerbeteiligungsmodelle
Sabine Müller
Leiterin Akquise
wp-aoe.de @ qair.energy