Nachtbefeuerung
Eine Sekunde an, eine halbe Sekunde aus, eine Sekunde an, anderthalb Sekunden aus: So blinken Windenergieanlagen in der Regel nachts beziehungsweise haben sie das getan. Was lange Zeit eine große Beeinträchtigung für die Anwohner war, ist Geschichte. Gemäß EEG 2023 § 9 Abs. 8 müssen alle Windkraftanlagen in Deutschland, also auch der Windpark Altötting, mit einem System zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet sein.
Das bedeutet: Die Leuchtfeuer der Windenergieanlagen bleiben aus.
Einzige Ausnahme: Es tritt ein Flugobjekt in den Luftraum der Windenergieanlage ein. Der relevante Luftraum umfasst einen Radius von sechs Kilometern rund um eine Windkraftanlage und geht bis 600 m in die Höhe. In diesem Fall gehen die auf den Gondeln oder an den Türmen montierten Lichter als Hinderniskennzeichnung so lange an, bis das Flugobjekt den Luftraum wieder verlassen hat.
In einem Windpark reicht es aus, wenn eine Windkraftanlage über das Luftraum-Detektionssystem verfügt. Ein zentraler Transponderempfänger sendet die Signale direkt an die anderen Anlagen.
Aus Sicherheitsgründen werden die Systeme mit jeweils zwei Empfängermodulen und zwei Antennen ausgestattet. So funktioniert das Detektionssystem auch noch bei einem technischen Ausfall einer der Komponenten zuverlässig.
Die Signale sind die gleichen, die etwa auch Fluglotsen für die Höhe und Position von Flugzeugen auf ihrem Radarschirm nutzen.
Mit Hilfe der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung werden Lichtemissionen im nächtlichen Landschaftsbild vermieden und ein sichtbarer Beitrag zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen geleistet.
Peter Reidelbach
Projektleiter
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