Natur- und Artenschutz
Die Grundlage für die Sicherung des Arten- und Naturschutzes bildet in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Mit dem BNatSchG hat Deutschland im internationalen Vergleich eine sehr strikte Gesetzesgrundlage geschaffen. Dies ist richtig und wichtig für den Erhalt der Arten und der natürlichen Umwelt. Aus den bundesgesetzlichen Regelungen im BNatSchG entwickeln die einzelnen Bundesländer Leitfäden, in denen die gesetzlichen Bestimmungen ergänzt und konkretisiert werden. Beispielsweise wird in den Länder-Leitfäden festgelegt, in welchem Umfang kartiert werden muss.
Bei der Ausweisung von Windgebieten durch die regionalen Planungsverbände wird bereits im Vorfeld zur Projektierung darauf geachtet, einen Konflikt zwischen Artenschutz und Windkraft zu vermeiden und besonders wichtige Gebiete für den Artenschutz freizuhalten.
Bei der Entwicklung eines Windparks werden das BNatSchG und der geltende Leitfaden berücksichtigt. Der Verfahrensablauf nach Bundesimmissionsschutzgesetz sieht im Vorfeld zur Kartierung und Gutachtenerstellung einen Termin mit der Genehmigungsbehörde vor, in welchem der Untersuchungsrahmen abgestimmt und die notwendigen Kartierungen festgelegt werden.
Nach Durchführung der arten- und naturschutzfachlichen Kartierungen werden die im Genehmigungsverfahren notwendigen Gutachten erstellt. Um alle relevanten Arten und Stadien bewerten zu können, wird von den laubfreien Wintermonaten über Frühjahr und Sommer bis in den Herbst hinein untersucht. Am Beispiel der Avifauna bedeutet das, dass in den laubfreien Monaten Horste kartiert werden können. Im Frühjahr und Herbst sind Zugvögel aktiv und im Frühjahr sind Vögel auf Nest-/Horstsuche oder bauen ein neues Nest/Horst. Bis in den Sommer hinein werden die Jungtiere aufgezogen und es erfolgen viele Fütterungsflüge.
Neben der Avifauna werden aber auch viele andere relevante Arten untersucht und berücksichtigt. Neben den Fledermausarten reihen sich hier auch Amphibien, Insekten und Säugetiere ein. Für die Feststellung, welcher Eingriff der Windradbau in die Flora bedeutet, wird im Sommer eine Biotoptypenkartierung durchgeführt.
Einen Überblick, welche wesentlichen natur- und artenschutzfachlichen Gutachten im Zuge eines bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags gefordert werden können, gibt folgende Auflistung:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Landschaftspflegerischer Begleitplan
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung
- Forstbeitrag
Für den nicht vermeidbaren Eingriff in Natur und Landschaft sowie die Beeinträchtigung und Gefährdung der vorkommenden Arten wird ein Maßnahmenkatalog festgelegt. Dieser beinhaltet verschiedene Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Beispiele für solche Maßnahmen sind:
- Aufforstungen
- Waldstillegungen
- Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse
- Fledermausabschaltungen
- Bau von Wildkatzenburgen
- Umsetzen von Waldameisenhaufen
- Abschaltung bei landwirtschaftlichen Ereignissen zum Schutz des Rotmilans
- Abschaltungen bei Zuggeschehen
- Abschaltung mit Antikollisionssystemen
- Freihalten von Feldlerchenfenstern auf Äckern
- Anlegen von Blüh- oder Streuobstwiesen
- Kompensationszahlungen an den Bayerischen Naturschutzfonds
- Kauf von Ökopunkten
- Ersatzzahlung für den Eingriff ins Landschaftsbild.
All diese Informationen werden der zuständigen Naturschutzbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgelegt. Fehlen Informationen oder sind die Darstellungen in den Gutachten nicht ausreichend, werden Unterlagen nachgefordert oder Kartierungen ergänzt. Liegt eine ausreichende Basis vor, folgt ein positiver Bescheid mit Auflagen. Durch diesen Bescheid und die gesetzlichen Grundlagen wird der Natur- und Artenschutz über die Errichtungszeit hinaus und auch für die gesamte Betriebsdauer sichergestellt.
Avifauna
Windenergieanlagen töten Vögel
Immer wieder wird die Behauptung aufgestellt, Windenergieanlagen seien „Vogelschredder“ und Grund für den Rückgang gefährdeter Arten. Das prominenteste Beispiel ist hier bestimmt der Rotmilan. Bewiesen ist, dass das Vogelsterben durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Der Rückgang des Nahrungsangebots trägt in großem Maße dazu bei, beeinflusst durch den Verlust der Biodiversität, durch industrielle Landwirtschaft, die Fragmentierung der Landschaft oder durch das Ausbringen von Pestiziden. Weitere nicht vernachlässigbare Faktoren sind der Klimawandel, der Wegfall von Nistplatzangeboten und Prädatoren. Vom Menschen verursachte Verluste durch Verkehr, Freileitungen, Verfolgung und Vergiftung, und zu einem Teil auch die Kollision mit Windenergieanlagen sind nicht zu unterschätzen. All diese Faktoren haben Einfluss auf die Populationen der Vögel. (vgl. Artenhilfsprogramm Rotmilan das Landes Sachsen-Anhalt, LAU Sachsen-Anhalt)
Durch die Ausweisung von Windgebieten, von avifaunistischen Kartierungen im Vorfeld und auf die jeweilige Situationen zugeschnittenen Maßnahmenpakete kann das Gefährdungsrisiko gesenkt werden, wodurch eine Vereinbarkeit von Windenergie und dem Schutz der Avifauna entsteht.
Fledermäuse
Wie sieht eine Fledermausabschaltung aus?
Ja nach kartiertem Artenvorkommen und deren Aktivitätsbereich wird ein Abschalt-Algorithmus zum Schutz der Fledermaus entwickelt. Inzwischen findet sich diese Abschaltung standardmäßig in den Windenergieanlagen. Abgeschaltet wird vom Frühjahr bis in den Herbst von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei bestimmten Parametern (Temperatur und Windgeschwindigkeit, manchmal auch Niederschlag). Der anfangs festgelegte Algorithmus wird mit Hilfe eines zweijährigen Gondelmonitorings überprüft und – in Rücksprache mit der Naturschutzbehörde – gegebenenfalls angepasst. Beim Gondelmonitoring wird im Bereich des Maschinenhauses ein Aufnahmegerät installiert, das die Rufe der Fledermäuse aufzeichnet. Diese Aufzeichnungen werden von einem sachkundigen Gutachter ausgelesen und auf die bereits vorliegenden Erkenntnisse angewandt. Die Abschaltungen sind voll automatisiert und werden in der Software der Windenergieanlage einprogrammiert.
Peter Reidelbach
Projektleiter
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