Schall & Infraschall
Grundsätzlich verursachen Windenergieanlagen Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Die dementsprechenden Schallgrenzwerte müssen durch die Anlagenbetreiber stets eingehalten werden, was im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft wird. Gegebenenfalls wird eine Windenergieanlage im schallreduzierten Modus betrieben, sodass es zu keinen Beeinträchtigungen für Mensch und Tiere kommen kann.
Schall
In Deutschland existieren die folgenden Immissionsrichtwerte (außerhalb von Gebäuden, nach der TA Lärm), die nicht nur für Windenergieanlagen, sondern auch für die Industrie, das Gewerbe etc. gelten:
Tags [dB(A)] | Nachts [dB(A)] | |
Dorfgebiet/Außenbereich | 60 | 45 |
Allgemeines Wohngebiet | 55 | 40 |
Reines Wohnegebiet | 50 | 35 |
Kurgebiet | 45 | 35 |
Die Beurteilung zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erfolgt am Ort, an dem der Schall eintrifft (Immissionsort). Dabei werden alle bestehenden Schallquellen mitberücksichtigt und die Gesamtbelastung ermittelt. Die ausschlaggebenden maximal zu erwartenden Schallleistungspegel durch den Windpark und der Vorbelastung werden im Zuge des BImSchG-Genehmigungsverfahrens von einem unabhängigen Gutachter berechnet und bewertet. Aufgrund dieser Erkenntnisse kann dann gegebenenfalls festgelegt werden, dass die Windenergieanlage in einem schallreduzierten Modus läuft. Dieser kann in der Windenergieanlage fest einprogrammiert werden, sodass er automatisch zu den Nachtstunden aktiviert wird.
Unter Volllast entstehen heutzutage an der Nabe (also in bis zu 199 Metern Höhe) bis zu 105 Dezibel (dB), das entspricht der Lautstärke eines Baggers. Mit zunehmender Entfernung nimmt bei voller Leistung die Lautstärke allerdings zunehmend ab und vermischt sich mit den natürlichen Hintergrundgeräuschen, wie Straßenlärm, Blätterrauschen, Industrie etc. Die Windenergieanlagen im Windpark Altötting haben mindestens einen Abstand von 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung.
Das Geräusch einer WEA kann am ehesten mit einem Rauschen verglichen werden.
Wichtig ist dabei zu verstehen, dass die Windenergieanlagen nicht dauerhaft unter Volllast laufen werden, sondern tendenziell deutlich geringere Windgeschwindigkeiten vorherrschen werden, sodass die Schallemissionen des Windparks die meiste Zeit deutlich geringer sein werden. Bei Windstille werden keine Geräusche von den Windenergieanlagen ausgehen. Das bedeutet, dass die unten dargestellten Schallimmissionsprognosen eine Worst-Case-betrachtung darstellen und in den meisten Zeiten, die WEA deutlich leiser sein werden. Die TA Lärm stellt dabei sicher, dass der Tages- und Nachtgrenzwerte nicht überschritten werden.
Die Windenergieanlagen sind heutzutage zusätzlich mit diversen technischen Komponenten an den Rotorblättern (z. B. Sägezähne an der Blattrückseite) ausgestattet, die Schallemissionen deutlich reduzieren.
Im Windpark Altötting gehen wir aktuell von den unten dargestellten Schallimmissionen aus (vgl. Karte).
Infraschall
Infraschall ist tieffrequenter Schall im nicht hörbaren Frequenzbereich von unter 16 Hertz und ständiger Begleiter unserer technischen und natürlichen Umgebung. Je tiefer die Frequenz desto höher muss der Schalleistungspegel (dB) sein, um das Geräusch wahrzunehmen. Erst bei einer sehr hohen Infraschallbelastung kann diese gesundheitsgefährdend sein.
Infraschall entsteht bei Windenergieanlagen durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm. Eine Windenergieanlage erzeugt in 150 m Entfernung bei 16 Hz ca. 70 dB, damit liegt der Infraschall unter der Wahrnehmungsschwelle. Eine unbewusste Wahrnehmung von schwachem Infraschall ist höchst unwahrscheinlich und schon bei einem Abstand von 1 km zur Windenergieanlage ist kein Unterschied zum Umgebungsinfraschallpegel mehr zu erkennen (vgl. FA Wind (2022): Kompaktwissen Infraschall und Windenergie).
Eine gewaltige Diskrepanz bestand bis vor einiger Zeit zwischen gemessenen Schalldruckpegeln verschiedener Institutionen und den Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Wie sich nach wissenschaftlicher Überprüfung der Ergebnisse des BGR herausstellte, beruhten diese auf einem Rechenfehler, der dazu führte, dass die Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen um das 4.000-fache überschätzt wurde. Die BGR zog ihre Ergebnisse daraufhin im April 2021 zurück. Die falschen Berechnungen aus der BGR-Studie dienten lange als Argumentationsgrundlage für Gegner der Windenergie und haben so entscheidend dazu beigetragen, Unsicherheit in der Bevölkerung in Bezug auf Infraschall zu erzeugen. (vgl. FA Wind (2022): Kompaktwissen Infraschall und Windenergie).
Peter Reidelbach
Projektleiter
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