Trinkwasserschutz
Trinkwasser wird in Bayern zu 98% aus Brunnen und Quellen gewonnen, daher hat der vorbeugende Schutz des Grundwassers hierzulande einen besonders wichtigen Stellenwert. Das Grundwasser wird dabei überwiegend durch in den Boden einsickerndes Niederschlagswasser gebildet. Dieses Wasser ist somit Verunreinigungen durch Luftschadstoffe oder Belastungen durch die Flächennutzung ausgesetzt.
Die verschiedenen Bodenschichten wirken als Filter und bieten so dem Grundwasser einen natürlichen Schutz vor diesen Einwirkungen. Um dieses natürliche Schutzpotential zu erhalten bzw. mangelnde Schutzwirkung auszugleichen ist es wichtig, Bodeneingriffe zu vermeiden und die Gefahr von Schadstoffbelastungen zu begrenzen und so die Trinkwasserqualität sicherzustellen.
Wo die vorgenannten Anforderungen nicht ausreichen, um Risiken für die öffentliche Wasserversorgung abzudecken - namentlich im empfindlichen Umfeld von Brunnen und Quellen - müssen besondere Vorsorgen hinzukommen. Von den hydrogeologischen Gegebenheiten, aber auch von der Entfernung zur Wasserfassung hängt es ab, in welchem Maße die Anforderungen zu erhöhen sind. Um die Wasserfassung herum werden in der Regel drei Zonen ausgewiesen, um dem jeweiligen Schutzbedürfnis entsprechend abgestufte Beschränkungen festlegen zu können.
(Vgl. https://www.lfu.bayern.de/)
Wir planen Teile unseres Windparks in der weiteren Schutzzone III, welche dem Schutz vor Verunreinigungen im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlagen dient.
Seit Projektstart sind wir daher in engem Austausch mit der Regierung, dem Landratsamt und dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Traunstein und haben eine abgestimmte Bewertungsmethodik des Gefährdungsrisikos mit einem zugehörigen Maßnahmenpaket zur Risikominimierung bei Errichtung von WEA in der Schutzzone III abgestimmt. Dieses enthält neben einem Abstandspuffer der WEA zur Schutzzone II in Nabenhöhe (199m) auch gesonderte Auflagen in der Bauphase.
Darüber hinaus müssen wir, um im Altöttinger Forst eine Baugenehmigung zu erhalten, im Zuge einer Alternativenprüfung nachweisen, dass das Risiko einer weitreichenden Verschmutzung des Grundwassers durch eine durchdachte Standort- und Zuwegungsplanungen minimiert wurde. Um diesen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden im Laufe der vergangenen Monate zahlreiche WEA umplatziert bzw. sind aus der Planung gefallen. Insbesondere planen wir nun eine WEA („NOE 13“) im Osten des Windvorranggebiets 85. Das Gebet wurde ursprünglich aus Gründen der Akzeptanz aus der Planung genommen, da aber wir allerdings eine ausgewogene Abwägung gegenüber dem Trinkwasserschutz nachweisen müssen, mussten wir einen Kompromiss zwischen Bürgerwünschen auf der einen und Trinkwasserschutz auf der anderen Seite schaffen. Die geplante WEA befindet sich daher nicht auf dem ursprünglichen Forstweg, sondern 156 bzw. 307m westlich der ursprünglich geplanten WEA 17 und 18 (vgl. Lageplan). Somit wird eine optimale Raumnutzung der von der Regionalplanung vorgegebenen Fläche in Verbindung mit naturschutzfachlichen Restriktionen sichergestellt.

Peter Reidelbach
Projektleiter
wp-aoe.de @ qair.energy