Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen über
Das Projekt Windpark Altötting
Mit dem Wind-an-Land-Gesetz (s. 8.3.) wurden die Bundesländer verbindlich dazu verpflichtet, Flächen für die Windenergienutzung bereitzustellen. Nach Untersuchungen der zuständigen Regionalen Planungsverbände wurde der Altöttinger Forst als geeignetes Gebiet ausgewiesen. Er erstreckt sich auf einer Fläche von knapp 4.800 ha. Von dieser haben die Bayerischen Staatsforsten im Mai 2023 rund ein Viertel für den geplanten Windpark zur Ausschreibung freigegeben. Das Gebiet verteilt sich auf insgesamt sieben Standortgemeinden: Altötting, Neuötting, Marktl, Haiming, Burghausen, Mehring und Burgkirchen a. d. Alz. Laut derzeitigem Stand sind im Planungsgebiet 27 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 194 MW geplant. Die Prognose für den Jahresertrag je WEA beträgt 12-16 kWh. Damit können beispielsweise zukünftig rund 100.000 Haushalte pro Jahr mit sauberem Windstrom versorgt werden.
Das Planungsgebiet für die Windräder ist dem Lageplan auf unserer Webseite zu entnehmen. Genaue Standorte können wir erst bekannt geben nach Auswertung der Windmessdaten, dem Vorhandensein von naturschutzfachlichen Untersuchungen und sonstigen technischen Gutachten sowie nach Absprache mit dem Anlagenhersteller und der Lieferlogistik.
Qair ist nicht für die Flächenausweisung und -verwertung verantwortlich. Wir verweisen zur Beantwortung der Frage auf die BaySF.
Das Projekt wird aktuell mit 27 WEA geplant. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die endgültige Anlagenanzahl zu nennen.
Die Wirtschaftlichkeit in der Praxis erst an einer WEA zu überprüfen ist nicht notwendig. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts in der geplanten Größenordnung wurde selbstverständlich in der Planungsphase durch umfangreiche Untersuchungen und Berechnungen sichergestellt, unter anderem mit den amtlichen Daten des Bayerischen Windatlas als Basis.
Für ein Projekt dieser Größenordnung ist der Netzanschluss essenziell. Es muss die nötige Netzkapazität zur Verfügung stehen und ein geeigneter Standort für ein oder mehrere Umspannwerke gefunden werden. Dies geschieht unter Vorgabe und in enger Absprache mit dem verantwortlichen Verteilnetzbetreiber
Bayernwerk. Die Standorte sind abhängig von den vom Netzbetreiber zugewiesenen Netzanschlusspunkten und letztlich auch von einem Stromvermarktungskonzept. Momentan sind von Qair zwei Umspannwerke geplant. Zu beiden Punkten können wir voraussichtlich Ende 2024 Aussagen treffen.
Die genaue Kabeltrasse ist stark von der finalen Anzahl und Position der Umspannwerke abhängig. Alle Kabel werden im Boden und möglichst eingriffsminimiert an den Wegrändern verlegt.
Die in unseren Präsentationen genannten Rodungsflächen beziehen sich auf die durchschnittlichen Anlagenstandorte und sind als eine realistische “worst-case”-Betrachtung zu verstehen. Es handelt sich je Windenergieanlage um rund 3.900 m2 dauerhaft genutzte Fläche, verdichtet und befestigt um die
Anlage/den Turmbereich herum, zusätzlich ca. 3.800 m2 gerodete Fläche für den Kranausleger (baumfrei, aber nicht verdichtet, wird der Sukzession überlassen, Bewuchs mit Sträuchern etc., Schaffung neuer Biotopflächen). In Summe ergeben das 0,77 ha oder 7.700 m2. Im Zuge der Feinplanung der
Zuwegung kann es gegebenenfalls zu weiteren Rodungen kommen. Diese fallen aber verhältnismäßig sehr gering aus.
Der genaue Anlagentyp wird noch bestimmt. Es laufen erste Gespräche mit Anlagenherstellern. Die Vestas-Anlage, auf die wir in unseren Projektvorstellungen verweisen, ist lediglich ein Beispiel der Leistungsklasse, mit der wir für das Projekt planen.
Die energetische Amortisation liegt in der Regel bei drei bis sieben Monaten, hängt aber am Ende vom Anlagentyp, Standort sowie vom genauen Windertrag ab. Dabei werden Emissionen, die für die Fertigung, den Bau sowie für den Betrieb der Anlagen anfallen, insgesamt mitberücksichtigt.
Die bilanzielle Klimaschutzwirkung durch die Windenergieanlagen ist um mehr als den Faktor 1.500 höher als durch den Wald. Zum Vergleich: Auf 1,2 ha Wirtschaftswald – dies entspricht der Fläche von drei Windenergieanlagen (à 0,39 ha) – werden im Laufe von 20 Jahren etwa 336 Tonnen CO2 gebunden.
Drei Windener- gieanlagen verhindern im Laufe von 20 Jahren dagegen die Freisetzung von über 600.000 Tonnen CO2 bei fossiler Energieerzeugung. (Beispiel Windkümmerer).
Teilweise gibt es Zweitmärkte im Ausland, wo die Windenergieanlagen wieder aufgebaut werden. Ist dies nicht möglich, werden die Materialien recycelt.
Für fast alle in einer Windkraftanlage verwendeten Materialien existieren geeignete Entsorgungswege, wodurch derzeit eine Recyclingquote von 80-90 % erreicht werden kann.
Eine Ausnahme bildet die Rotorblattentsorgung. Hierbei besteht weiter Forschungsbedarf nach einer ökonomisch und ökologisch sinnvollen Verwertung, siehe unter Recycling & Rückbau.