Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen über
Das Genehmigungsverfahren
Die Genehmigung zum Bau und Betrieb nach BImSchG wird durch die zuständige Genehmigungsbehörde erteilt, im Fall des Windparks Altötting das Landratsamt Altötting. Nach Genehmigungserteilung liegt die finale Investitionsentscheidung für die Errichtung der Windenergieanlagen bei Qair.
Der Mindestabstand einer WEA zur geschlossenen Wohnbebauung, d.h. Wohngebäude in Gebieten mit Bebauungsplänen (§30 BauGB) oder innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§34 BauGB), in der Planung von Qair beträgt 1.200 Meter.
Nach Ablauf der Betriebszeit von meist 30 Jahren wird jede Windenergieanlage inklusive des Fundaments zurückgebaut. Entsprechende Rückbauverpflichtungen und finanzielle Sicherheiten sind in den Pachtverträgen sowie im Genehmigungsbescheid geregelt. Dabei wird die Fläche in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt und Großteile der Anlagen werden wiederverwendet. Das Fundament wird beim Rückbau bspw. mit Hilfe eines Hydraulikmeißels aufgebrochen und entsorgt. Kabel und Trafohäuschen werden ebenfalls entfernt. Der Boden wird anschließend in den vorherigen Zustand zurückversetzt.
Die Genehmigungsbehörde setzt im Rahmen des BImSchG-Verfahrens die Höhe einer Rückbaubürgschaft fest, die bei aktuellen Projekten bei ca. 200.000 Euro pro WEA liegt. Den Abbruchkosten stehen dabei Erlösmöglichkeiten durch den Verkauf und die Weiterverarbeitung der recyclingfähigen Baustoffe (>90 %) gegenüber.