Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen über
Die Windenergie allgemein
Eine WEA besteht aus einem Turm mit Generator und Rotorblättern. Trifft Wind auf den Rotor, formt dieser die Strömungsenergie des Windes in Bewegungsenergie um und die Rotorblätter drehen sich. Anschließend wird die Energie an den Generator übertragen, der sie in elektrische Energie umwandelt.
Laut Umweltbundesamt ist die Windenergie eine "tragende Säule der Energiewende". Genutzt auf dem Wasser und dem Land, stellt sie einen Großteil des Stroms aus erneuerbaren Quellen dar und ist eine häufig verfügbare Ressource in Deutschland. Gerade auch im Winter ist die Windenergie eine sinnvolle Ergänzung zur Photovoltaik.
Weiterführende Informationen zu Erneuerbaren Energien in Bayern:
EE-Strom in Bayern | Energie-Atlas Bayern
Energie-Atlas Bayern – der Kartenviewer des Freistaats Bayern zur Energiewende
Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land, das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz, ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Damit einhergehend wurde auch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) eingeführt. Ziel des WindBG ist es, den Ausbau der
Windenergie an Land zu fördern und zu beschleunigen. Es verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung und gibt dafür verbindliche Flächenziele vor, die zu bestimmten Stichtagen zu erreichen sind. In Bayern sind die Regionalen Planungsverbände mit der Umsetzung der
vorgegebenen Flächenziele für Windenergie beauftragt. Die Region Südostoberbayern umfasst die Landkreise Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a. Inn, Rosenheim und Traunstein sowie die Stadt Rosenheim. Die Regionalen Planungsverbände haben bis Ende 2027 1,1 % der Regionsfläche für Windenergie auszuweisen. Als weitere Zielvorgabe gilt bayern-weit ein Flächenausweis von 1,8 % der Landesfläche bis 2032.