DAS PROJEKT WINDPARK ALTÖTTING
QAIR
Zeitleiste
Lage & Infrastuktur:
- Altöttinger und Burghauser Forst zwischen Burghausen und Altötting
- Plangebiet soll im zukünftigen Regionalplan Südostbayern ausgewiesen werden (17. Fortschreibung, in Aufstellung)
- Anlieferung über die Autobahn und die vorhandenen, gut ausgebauten Straßen sowie Forstwege
- Einspeisung mittels lokaler Umspannwerke, Kabelverlegung entlang der bestehenden Wege und Straßen
Eckpunkte:
- 40 Windenergieanlagen*
- Gesamtleistung*: 288 MW
- Windgeschwindigkeit: 5,6 – 6,0 m/s
- Fläche Plangebiet: 1.000 ha
*vorläufiger Planungsstand
Restriktionen
- Abstand zu Wohngebieten mind. 1.000 m
- Baulastabstände zu Gemeinden Kastl & Emmerting (0,4H * Gesamthöhe), Kipphöhenabstände zu Industriegebieten
- Kein Überflug von Naturschutz- & FFH-Gebieten
- Keine Standorte in Wasserschutzzone I und II
- Freileitung entlang B20
Erläuterungen Legende
Potentialfläche: ausgeschriebene Fläche der BaySF für Windenergie
Plangebiet: tatsächlich geeignete Flächen für Windenergieanlagenstandorte
Technische Daten:
- Hersteller & Anlagentyp*: Vestas V172
- Nennleistung je Anlage*: 7,2 MW
- Nabenhöhe*: 199 m
- Länge Rotorblatt*: 86 m
- Gesamthöhe*: 285 m
- Durchmesser Fundament*: 30 m
- Höhe Fundament*: 2,5 – 4 m
* beispielhafter Anlagentyp
Prognostizierter Stromertrag:
- Mittlere Windgeschwindigkeit im Planungsgebiet auf 200 m Höhe: 5,6 m/s bis 6,0 m/s (Quelle: Bayernatlas)
- Prognostizierter jährlicher Stromertrag: 550 Mio. kWh
- Ertragsprognose durch externen Gutachter auf Grundlage von langzeit-korrigierten Ertragsdaten von Vergleichsanlagen
- Verifizierung durch aktuell laufende, 12-monatige Windmessung mit 2 LiDAR-Geräten innerhalb des Plangebiets
Wege der Stromvermarktung
Der produzierte Strom aus dem Windpark Altötting kann auf verschiedenste Wege verteilt und vermarktet werden:
- Einspeisung in das Altöttinger Stromnetz und Verkauf an der Strombörse in Echtzeit
- PPA - direkte, langfristige Stromlieferverträge (entweder virtuell oder über einen Direktanschluss an die örtliche Industrie)
- Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Förderung regenerativer Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
- Förderung ergänzt die Erlöse an der Strombörse, wenn diese geringer als die Vergütung sind
- Die Höhe der Vergütung wird in Ausschreibungen ermittelt
Geplante Investitionen:
Gesamtinvestitionen in Höhe von ca. 400 Mio. €
- Diverse Gutachten inkl. naturschutzfachliche Kartierung, Windmessung, hydrologische Untersuchungen
- Genehmigungsverfahren
- Transport, Aufbau und Installation der WEA
- Bau der Elektroinfrastruktur inkl. Kabeltrassen und ggf. Umspannwerken
- Ausgleichsmaßnahmen
Betrieb & Wartung:
Lebensdauer einer modernen Anlage: ca. 30 Jahre
- Regelmäßige Wartung durch Anlagenhersteller
- Zusätzliche Prüfungen der Sicherheitseinrichtungen (Befahranlage, Abseilgeräte etc.)
- Jährliche Inspektionen durch Betriebsführung
- 24/7 Überwachung durch Hersteller und Betriebsführung
- Bei Störungen der Anlage wird kurzfristig ein Serviceeinsatz zur Fehlerbehebung durchgeführt
Rückbau
- Der vollständige Rückbau der Windenergieanlagen, inkl. Fundamente und Kabel, wird durch den Pachtvertrag mit den BaySF und die Einholung der BImSchG-Genehmigung gewährleistet
- Die Genehmigungsbehörde legt zur Sicherheit eine Rückbaubürgschaft fest, die der Projektierer vor Baubeginn bei einer Bank hinterlegen muss
- Die Höhe der Bürgschaften liegen bei aktuellen Projekten bei ca. 200.000 € pro Windenergieanlage
- Den Abbruchkosten stehen Erlösmöglichkeiten durch den Verkauf der recyclingfähigen Baustoffe (ca. 90 %) gegenüber