FAKTENCHECK WINDKÜMMERER

WINDKÜMMERER OBERBAYERN

WARUM WINDENERGIE?

  • Für unsere Energiewende, brauchen wir alle erneuerbaren Energien.
  • Das Ziel des Freistaats Bayern, Klimaneutralität bis 2040, erfordert einen systematischen Ausbau der Windenergie.
  • Nach dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz müssen bis zum Jahr 2032 2 % der Bundesfläche in Deutschland für Windenergie als Vorranggebiet bereitgestellt werden. Für diese Flächenausweisung sind in Bayern die Regionalen Planungsverbände zuständig.
  • Windenergie ist Klimaschutz: Bereits heute werden durch Windenergie in Deutschland jährlich über 85 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (CO2e) vermieden.
  • Windenergie leistet bereits heute den größten Einzelbeitrag aller erneuerbaren Energien in Deutschland (knapp 50 %)
  • Windenergie trägt zu einer sicheren, bezahlbaren Stromversorgung bei:
    • Gute Ergänzung zu anderen Erneuerbaren, da der Windertrag
      in den Wintermonaten besonders hoch ist.
    • Niedrige Stromgestehungskosten von 6-8 Cent pro kWh.
  • Windenergie ist eine vergleichsweise sanfte Form der Energieerzeugung mit geringen Auswirkungen auf Schutzgüter:
    • Emissionsfreier Betrieb und niedrige Emissionsfaktoren (unter 15 g CO2e/kWh) bei Berücksichtigung von Herstellung und Material
    • Nur 3 bis 7 Monate Amortisationszeit des Energieaufwands zur Herstellung
    • Strenge Anforderungen an Immissions-, Natur- und Artenschutz
    • Geringe Flächenbedarf bei hoher Energieerzeugung
    • Rückbau nach Stilllegung gesetzlich vorgeschrieben

WINDENERGIE IM ALTÖTTINGER FORST, WEIL …

  • auch in Bayern ein wirtschaftlicher Betrieb und ein Beitrag von bis zu 25 % zur Stromversorgung möglich sind.
  • im dicht besiedelten LK Altötting nur in Wäldern ausreichend große Abstände zu umliegenden Ortschaften realisierbar sind.
  • in einem gut erschlossenen Wirtschaftswald schwerlastfähige Forstwege genutzt werden können.
  • Wertschöpfung und finanzielle Vorteile vor Ort erzielbar sind für
    • umliegende Gemeinden und einheimische Bürgerinnen und Bürger durch finanzielle Beteiligungsmodelle.
    • lokale Zulieferfirmen, Planer, Kreditinstitute, sowie stromintensive Unternehmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen.

WINDENERGIE IM ALTÖTTINGER FORST: DAS PROJEKT

Geplant sind ca. 40 Windenergieanlagen im Altöttinger und Burghauser Forst.

  • Nennleistung je Windrad ca. 6-7 Megawatt
  • Nabenhöhen bis zu 200 Meter, Rotordurchmesser bis zu 175 Meter
  • Prognostizierter Jahresertrag je Windrad ca. 12 - 13 Millionen kWh
  • Versorgung von ca. 150.000 Haushalten mit sauberem Strom.

SCHATTENWURF

Gesetzlich gilt, dass kein Anwohner mehr als 30 Minuten täglich und 30 Stunden jährlich einem periodischen Schattenwurf ausgesetzt sein darf.

INFRASCHALL

Infraschall ist tieffrequenter, nicht hörbarer Schall, der für den Menschen nur bei sehr hohen Schalldruckpegeln überhaupt wahrnehmbar ist.

  • Infraschallquellen können natürlicher oder technischer Natur sein, z. B. Klimaanlagen, Autos, Heizung, Waschmaschine, windumströmte Bäume oder Häuser.
  • Die Infraschall-Schalldruckpegel von WEA liegen schon bei sehr niedrigen Abständen weit unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle.
  • Ein kausaler Zusammenhang zwischen Infraschall und gesundheitlichen Problemen ist wissenschaftlich nicht belegt.

ARTENSCHUTZ

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) untersucht jeden einzelnen Windenergieanlagenstandort.

  • Bei hoher Flugaktivität können die Windenergieanlagen anhand definierter Abschalt-Algorithmen außer Betrieb gesetzt werden.
  • Artenschutz und Klimaschutz durch Windenergieanlagen gehen miteinander einher: Langfristig trägt die Windenergie zum Erhalt stabiler Ökosysteme und damit zum Artenschutz bei.

LÄRM

Schallemissionen werden streng immissionsschutzrechtlich geprüft, eine Überschreitung verbindlicher gesetzlicher Grenzwerte ist nicht genehmigungsfähig.

  • Moderne Anlagen bieten meist schallreduzierte Betriebsmodi an.

LANDSCHAFTSBILD

Naturdenkmäler und wertvolle, prägende Landschaften werden von Windenergieanlagen freigehalten.

  • Für die Eingriffe in das Landschaftsbild leisten die Betreiber von Windenergieanlagen Ersatzzahlungen, die für Maßnahmen des Naturschutzes und für die Landschaftspflege vor Ort zu verwenden sind.

WALD UND KLIMASCHUTZ

Für die Errichtung von Windrädern an Waldstandorten muss Forstfläche gerodet werden. Die Fläche, die dauerhaft freizuhalten ist, beträgt ca. 3.900 m2 je Anlage.

  • Diese Fläche wird mindestens im gleichen Umfang wieder aufgeforstet. Die bilanzielle Klimaschutzwirkung durch die Windenergieanlagen
    ist um mehr als den Faktor 1.500 höher als durch den Wald.
  • Zum Vergleich: Auf 1,2 Hektar Wirtschaftswald – dies entspricht der Fläche von drei Windenergieanlagen (à 0,39 Hektar) – werden im Laufe von 20 Jahren etwa 336 Tonnen CO2 gebunden. Drei Windenergieanlagen verhindern im Laufe von 20 Jahren dagegen die Freisetzung vonüber 600.000 Tonnen CO2e.
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