Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen
Wir freuen uns sehr, mit dem Beginn der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen für unseren geplanten Windpark Altötting einen weiteren wichtigen Meilenstein erreicht zu haben.
Das Landratsamt Altötting informiert dazu wie folgt:
Die Antragsunterlagen (ohne Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse), sowie die entscheidungserheblichen Gutachten und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 16.03.2026 auf der nachfolgend genannten Internetseite des Landratsamtes Altötting zur Einsicht aus:
Laufende Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung | Landratsamt Altötting
Auf Verlangen kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit für die Antragsunterlagen in Papierform in den Diensträumen des Landratsamtes Altötting, Bahnhofstr. 13 (Sparkassengebäude), Zi.Nr. S109, 84503 Altötting zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung, Tel. 08671/502-727 oder 724. Auf Anforderung kann auch eine Kurzbeschreibung des Vorhabens überlassen werden.
Etwaige Einwendungen gegen die Vorhaben können während der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch beim Landratsamt Altötting erhoben werden. Die Einwendungsfrist endet somit am 30.03.2026.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen müssen dem Antragsteller und den Behörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt gegeben werden. Die Einwender können verlangen, dass ihr Name und ihre Anschrift vor Bekanntgabe der Einwendungen unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen können im Rahmen eines Erörterungstermins behandelt werden. Der geplante Erörterungstermin wird am Mittwoch, 06.05.2026 (ggf. Fortsetzung am Donnerstag, 07.05.2026) in der Zeit jeweils von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Kultur+Kongress Forum Altötting, Zuccalliplatz 1, 84503 Altötting, stattfinden.
Die Durchführung des Erörterungstermins steht gem. § 10 Abs. 6 BImSchG im Ermessen des Landratsamtes. Falls der Termin nicht stattfindet, wird dies nach dem Ende der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Findet ein Erörterungstermin statt, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.