Windpark Altötting

Allgemeines zum Windpark

Der Altöttinger und Burghauser Forst erstreckt sich auf einer Fläche von knapp 4.800 Hektar. Von dieser haben die Bayerischen Staatsforsten im Mai 2023 rund ein Viertel für den geplanten Windpark zur Ausschreibung freigegeben. Das Gebiet verteilt sich auf insgesamt sieben Standortgemeinden: Altötting, Neuötting, Marktl, Haiming, Burghausen, Mehring und Burgkirchen a. d. Alz.

Wir planen aktuell im Planungsgebiet mit ca. 27 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 194 MW. Voraussichtlich können mit den Windenergieanlagen rund 350 Mio. kWh sauberer Windstrom produziert werden. Dies entspricht dem Jahresverbrauch von rund 100.000 Haushalten.

Zuschnitt der Potentialfläche

Die Potentialfläche des Windparks, welche von den Bayerischen Staatsforsten ausgeschrieben wurde, wird durch verschiedene Kriterien zugeschnitten. Wichtigstes Kriterium war der Abstand zur Wohnbebauung von 1.000 m. Außerdem wird die Fläche durch das Naturschutzgebiet Untere Alz bestimmt sowie durch die Gemeindegrenzen der Gemeinden, die einer Errichtung von Windenergieanlagen nicht zugestimmt haben. Hinzu kommen notwendige Abstände zur bestehenden Infrastruktur. Dazu gehören vor allem Straßen und Freileitungen. Die Potentialfläche entspricht weitestgehend den Flächen, die derzeit im Regionalplan Südostoberbayern (Region 18) als Windvorranggebiet in Aufstellung sind (s. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern » 17. Fortschreibung).

Zusätzlich zu diesen von den Bayerischen Staatsforsten festgelegten Kriterien, hat sich Qair bereits im Sommer 2023 entschieden, die Fläche durch größere Abstände zum Naturschutzgebiet, zur Freileitung und zur Industrie weiter zu begrenzen.

Landkarte mit Potential- und Planungsfläche
Potential- und Planungsfläche

Als Ergebnis aus den diversen Gesprächen mit den BürgerInnen der umliegenden Gemeinden sowie deren Bürgermeistern, haben wir uns dazu entschlossen das Plangebiet weiter anzupassen. Folgende Kriterien haben wir hierzu eingeführt:

  • 1.200 m Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung (siehe §§ 30, 34 BauGB)
  • 1.000 m weiterhin zu Einzelgebäuden (Außenbereich)
  • 180° maximale Windparkumfassung (um Wohngebäude dürfen in einem Sichtbereich von max. 180° Windenergieanlagen errichtet werden)
Schematische Darstellung der 180° Umfassung
Schematische Darstellung der 180° Umfassung

Der nachfolgende Lageplan zeigt blau-gestrichelt Flächen, die derzeit in Ausweisung des Regionalplans sind (Windvorranggebiet) sowie rot hinterlegte Flächen, die aufgrund der zusätzlichen Planungskriterien wegfallen.

Darstellung neue Planungskriterien inkl. Potentialfläche

Folgen durch die neuen Planungskriterien:

  • Reduzierung der Plangebietsfläche
  • Verschiebung von Windenergieanlagen
  • Wegfall von Windenergieanlagen

Natur- und Umweltschutz

Ziel bei der Planung sollte stets eine waldschonende Bauweise sein. Durch die bereits vorhandene gute Erschließung des Gebiets mit Forstwegen können die Baumaßnahmen besonders umweltverträglich durchgeführt werden. Zudem wurden bei der Planung der potenziellen Standorte der Windenergieanlagen Kalamitätsflächen sowie baumfreie Flächen berücksichtigt, wodurch verhältnismäßig wenig Bäume gefällt werden müssten (rodungsreduziertes Stellflächenlayout). Zudem werden die Lagerflächen außerhalb des Forstes entstehen. Mit unserem Konzept der waldschonenden Bauweise konnten wir die Rodungsfläche je WEA im Schnitt um 26 % reduzieren.

Rodungsflächen reduziertes Stellflächenlayout ohne Blattlagerfläche
Ansprechpartner

Peter Reidelbach

Projektleiter

wp-aoe.de @ qair.energy

Qair Deutschland GmbH

Schwanthalerstr. 75a
80336 München

Ansprechpartner

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